1.Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Technikbüro Jens Dollmann mit seinem
Vertragspartner.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die
einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Lieferung und Unterlagen
2.1 Art, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Technikbüro Jens Dollmann und aus der
gegebenenfalls beigefügten “Übersicht Leistungsumfang“. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur dann
maß- und gewichtsgenau anzusehen, wenn dies ausdrücklich bestätigt ist.
2.2 An Unterlagen behält sich Technikbüro Jens Dollmann Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne sein Einverständnis Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Die vereinbarten Preise gelten ab Lieferort D-02736 Oppach. Die bei Leistung gültige Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Fracht- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
3.3 Bei Aufträgen, die später als 6 Monate nach Auftragsbestätigung ausgeliefert werden, kann Technikbüro Jens Dollmann den Tagespreis zum
Zeitpunkt der Auslieferung berechnen. Der Käufer kann allerdings vom Vertrag zurücktreten, wenn die Veränderung des Tagespreises zwischen
Vertragsabschluß und Auslieferung die Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes im gleichen Zeitraum um mehr als 5% übersteigt.
3.4 Zahlungen sind unverzüglich ohne jeden Abzug zu leisten. Eine Aufrechnung ist nur mit Forderungen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder
nicht von Technikbüro Jens Dollmann bestritten sind.
3.5 Technikbüro Jens Dollmann ist berechtigt, von der Vertragssumme 1/3 nach erfolgter Auftragsbestätigung, 1/3 bei Beginn der
Einrichtungsarbeiten bzw. bei Versandbereitschaft zu verlangen. Der Rest ist unverzüglich nach Rechnungseingang zu zahlen.
3.6 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Technikbüro Jens Dollmann. Vorher sind Verpfändungen und
Sicherungsübertragungen unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem anderen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Technikbüro Jens Dollmann geschuldeten Preises an diese ab, die diese
Abtretung hiermit annimmt. Nach Aufforderung von Technikbüro Jens Dollmann wird der Kunde diese Abtretung offenlegen und ihr die
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
4. Einrichtung des Systems und Gefahrenübergang
4.1 Soweit die Einrichtung des Systems durch Technikbüro Jens Dollmann erfolgt, wird hierfür ein Einrichtungspreis zu den bei Technikbüro Jens
Dollmann üblichen Sätzen berechnet.
4.2 Der Käufer stellt für das System geeignete Aufstellungsräume, die den technischen Spezifikationen der Geräte entsprechen sowie
vorschriftsmäßigen Netzanschluss bereit.
4.3 Arbeiten nicht schwachstromtechnischer Art obliegen dem Käufer.
4.4 Eventuelle behördliche Genehmigungen werden vom Käufer beantragt. Gegebenenfalls zu zahlende Gebühren trägt der Käufer.
4.5 Mit der Anlieferung der zum System gehörenden Teile (Material, Datentechnik etc.) beim Käufer geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung
auf diesen über.
4.6 Bei Versendungskauf ohne Installation gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Haftung von Technikbüro Jens Dollmann
5.1 Technikbüro Jens Dollmann haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung
für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Technikbüro Jens Dollmann ausschließlich nach den Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Technikbüro Jens Dollmann in demselben Umfang.
5.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (5.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung
und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs
oder Unmöglichkeit.
6. Gewährleistung
6.1 Technikbüro Jens Dollmann hat alle Teile unentgeltlich nach seiner Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 6 Monaten infolge
eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder Bauelemente sowie
mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem
Tage der Beendigung der Einrichtung oder bei Lieferung ohne Einrichtung mit dem Tage der Anlieferung. Die Feststellung der Mängel muss
Technikbüro Jens Dollmann unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht auf Schäden,
die auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder Räumen oder sonstigen von Technikbüro Jens Dollmann
nicht verschuldeten Umständen beruhen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte
auf Minderung oder Wandlung zu.
6.2 Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch
Technikbüro Jens Dollmann vorgenommen, so besteht für diese oder die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.
6.3 Bei Nachbesserungsarbeiten erstreckt sich die Gewährleistung nur auf den ursprünglichen Lieferungsgegenstand.
7. Verzug und Unmöglichkeit
7.1 Eine vereinbarte Lieferfrist, die mit der vollständigen Übereinstimmung der Vertragspartner, frühestens aber mit dem Zugang der
Auftragsbestätigung durch Technikbüro Jens Dollmann beginnt, wird bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse angemessen verlängert, wenn
diese auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Systems von erheblichen Einfluss sind. Sollte Technikbüro Jens Dollmann dennoch in Verzug
kommen, steht dem Kunden ein Schadenersatz von 0,5% vom Auftragswert der ganz oder teilweise geschuldeten Lieferung für jede vollendete
Woche des Verzuges –höchstens jedoch 5%- zu, sofern ihm wegen dieser Verspätung ein Schaden entstanden ist. Andere
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7.2 Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde
nicht zur Durchführung, so kann Technikbüro Jens Dollmann unbeschadet des Anspruches auf Bezahlung der für den Auftrag
schon entstandenen Aufwendungen und Kosten Schadenersatz in Höhe von 15% des Auftragswertes verlangen. Der wahlweise Anspruch des
Technikbüro Jens Dollmann auf Erfüllung bleibt unberührt.
8. Weitere Vertragsbedingungen
8.1 Alle Vereinbarungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Technikbüro
Jens Dollmann.
8.2 Gerichtsstand ist der Firmensitz von Technikbüro Jens Dollmann in Oppach.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung
soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die
den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Stand: 07/2011
Technikbüro Jens Dollmann